Verfahren

Herzlich willkommen bei der Schlichtungsstelle der privaten Bausparkassen

Verfahrensordnung

 

Der genaue Ablauf des Verfahrens ist in der Verfahrensordnung geregelt.

Die aktuelle Verfahrensordnung gilt für alle Anträge, die seit dem 1. Januar 2024 bei der Schlichtungsstelle eingegangen sind, oder zukünftig noch bei der Schlichtungsstelle eingehen.