Schlichtungsstelle

Herzlich willkommen bei der Schlichtungsstelle der privaten Bausparkassen...

Geschäftsstelle

 

Die Geschäftsstelle unterstützt die Schlichter in organisatorischer Hinsicht. Sie ist mit einer Volljuristin als Leiterin der Schlichtungsstelle, einer weiteren Juristin, einem weiteren Juristen und drei Sachbearbeiterinnen besetzt. Zudem sind derzeit mehrere Aushilfen in der Geschäftsstelle tätig.

Die Geschäftsstelle sichtet die eingereichten Anträge und prüft, ob die Schlichtungsstelle für diese zuständig ist. Ist dies der Fall, bestätigt sie den Eingang des Antrags. Entspricht der Antrag nicht den Anforderungen an eine ordentliche Antragstellung, weist die Geschäftsstelle den Antragsteller auf die Mängel seines Antrags hin und fordert ihn auf, diese innerhalb eines Monats zu beseitigen. Die Geschäftsstelle unterrichtet den Antragssteller darüber, dass die Durchführung des Schlichtungsverfahrens vom Schlichter abgelehnt wird, wenn innerhalb der Frist die Mängel des Antrags nicht beseitigt werden.

Darüber hinaus ist die Geschäftsstelle für die weitere Durchführung des Schriftwechsels bis zur Vorlage der Akte beim zuständigen Schlichter verantwortlich. Auch unterrichtet die Geschäftsstelle die Beteiligten über das Ergebnis des Verfahrens.

Zudem steht die Geschäftsstelle als Ansprechpartner zum Schlichtungsverfahren zur Verfügung. In dieser Funktion gibt sie allgemeine Auskünfte. Eine Rechtsberatung kann und darf die Geschäftsstelle aber nicht vornehmen, da eine solche allein den rechtsberatenden Berufen vorbehalten ist.

Die Geschäftsstelle erreichen Sie wie folgt:

Verband der Privaten Bausparkassen e.V.
Schlichtungsstelle Bausparen
Postfach 30 30 79
10730 Berlin

Telefon: +49 30 59 00 91 500 und +49 30 59 00 91 550

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de